Einige wichtige Informationen zu Leistungen der Kassen und Beratungsintervalle
Was leistet die Pflegekasse?
Bei der Einstufung wird die Selbstständigkeit beurteilt, die Pflegegrade geben schon Auskunft darüber bei welcher Einschränkung welcher Grad vorliegt.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Alle Leistungen pro Pflegegrad der Pflegekassen im Überblick
Pflegegrad |
Pflegegeld ambulant |
Pflegesachleistung ambulant |
Entlastungsbetrag ambulant |
Leistungsbetrag vollstationär |
1 |
- |
- |
125,00 € |
125,00 € |
2 |
316,00 € |
689,00 € |
125,00 € |
770,00 € |
3 |
545,00 € |
1.298,00 € |
125,00 € |
1.262,00 € |
4 |
728,00 € |
1.612,00 € |
125,00 € |
1.775,00 € |
5 |
901,00 € |
1.995,00 € |
125,00 € |
2.005,00 € |
Pflegegeld pro Pflegegrad bei ambulanter Pflege
Pflegegrad |
Pflegegeld |
1 |
- |
2 |
316,00 € |
3 |
545,00 € |
4 |
728,00 € |
5 |
901,00 € |
Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich 125,00 €, welcher zur Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer Kurzzeitpflege oder für Leistungen von ambulanten Pflegediensten verwendet werden kann. Um den Entlastungsbetrag von 125,00 € zu erhalten, müssen die Belege und Rechnungen von anerkannten Leistungserbringern bei der Pflegekasse eingereicht werden. Alternativ können diese auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Wie oft muss der Beratungseinsatz abgerufen werden?
Pflegegrad |
Beratungseinsatz |
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1 |
nicht vorgeschrieben |
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 |
1 x pro Halbjahr |
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 |
1 x pro Halbjahr |
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 |
1 x pro Vierteljahr |
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 |
1 x pro Vierteljahr |
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
|
|
|