Leistungen der Pflege- und Krankenkasse

Einige wichtige Informationen zu Leistungen der Kassen und Beratungsintervalle

 

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

Bei der Einstufung wird die Selbstständigkeit beurteilt, die Pflegegrade geben schon Auskunft darüber bei welcher Einschränkung welcher Grad vorliegt.

 

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

 

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit       besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

Alle Leistungen pro Pflegegrad der Pflegekassen im Überblick

 

Pflegegrad

Pflegegeld ambulant

Pflegesachleistung ambulant

Entlastungsbetrag ambulant

Leistungsbetrag vollstationär

1

-

-

125,00 €

125,00 €

2

316,00 €

689,00 €

125,00 €

770,00 €

3

545,00 €

1.298,00 €

125,00 €

1.262,00 €

4

728,00 €

1.612,00 €

125,00 €

1.775,00 €

5

901,00 €

1.995,00 €

125,00 €

2.005,00 €

 

Pflegegeld pro Pflegegrad bei ambulanter Pflege

 

Pflegegrad

Pflegegeld

1

-

2

316,00 €

3

545,00 €

4

728,00 €

5

901,00 €

 

 

Entlastungsbetrag

 

Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich 125,00 €, welcher zur Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer Kurzzeitpflege oder für Leistungen von ambulanten Pflegediensten verwendet werden kann. Um den Entlastungsbetrag von 125,00 € zu erhalten, müssen die Belege und Rechnungen von anerkannten Leistungserbringern bei der Pflegekasse eingereicht werden. Alternativ können diese auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

 

Wie oft muss der Beratungseinsatz abgerufen werden?

 

Pflegegrad

Beratungseinsatz

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1

nicht vorgeschrieben

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2

1 x pro Halbjahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3

1 x pro Halbjahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4

1 x pro Vierteljahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5

1 x pro Vierteljahr

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Hier finden Sie uns

Valeocare Intensivpflege
Waldstr. 32
53560 Vettelschoß

Telefon: 02645-6949483

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